Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäftslieferbedingungen 1. Definitionen und Anwendbarkeit
1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
2. Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die kein Verbraucher ist, die in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes handelt, die im Handelsregister der Niederlande eingetragen ist und über ein Geschäftskonto bei Microlectra verfügt.
3. Tag : Kalendertag;
4. Microlectra: das private Unternehmen Microlectra B.V. mit Sitz in Augustapolder 12, 2992SR in Barendrecht, das in den Niederlanden unter der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL 8185.93.520.B01 und der Handelskammer Rotterdam 230.82671 tätig ist;
Telefon : +31 180 895890, E-Mail : [email protected]
5. Vertrag: jeder Vertrag über die Lieferung von Artikeln durch Microlectra an den Kunden.
6. Angebot: jedes unverbindliche Angebot, das Microlectra dem Kunden zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags zusendet, unabhängig davon, ob es auf elektronischem Wege erfolgt oder nicht.
7. Artikel: alle Artikel, die vom Unternehmer auf der Grundlage des Vertrags angeboten, geliefert oder geliefert werden sollen.
8. Schriftlich: schriftlich, per E-Mail.
9. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von Microlectra verwendet werden.
10. Geschäftskonto: Dies ist ein Konto, das im Namen des Kunden erstellt wird und bei dem sich der Kunde mit einem erhaltenen Login-Code anmelden und einsehen kann, welche Bestellungen aufgegeben und geliefert wurden und alle anderen Änderungen, die sich auf das Geschäftskonto beziehen.
11. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen Microlectra und dem Kunden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
12. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Angebote und Verträge mit natürlichen Personen, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handeln.
13. Der Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
14. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Microlectra und der Kunde werden sich dann abstimmen, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt wird.
15. Bestehen Unklarheiten über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB, so hat die Erläuterung im Sinne dieser Bestimmungen zu erfolgen.
16. Wenn zwischen den Parteien eine Situation entsteht, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, muss diese Situation gemäß dem Geist dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt werden.
17. Alles, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in allen weiteren Vereinbarungen zugunsten von Microlectra festgelegt ist, gilt auch zugunsten der von Microlectra beauftragten Vermittler und anderer Dritter.

2. Angebote/Kostenvoranschläge
1. Jedes Angebot/Kostenvoranschlag von Microlectra auf den Websites, in Mailings und telefonisch ist unverbindlich und kann von Microlectra jederzeit widerrufen werden.
2. Offensichtliche Irrtümer oder Irrtümer im Angebot binden Microlectra nicht.
3. Jedes Angebot/Kostenvoranschlag kann von Microlectra innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Annahme schriftlich widerrufen werden, wobei in diesem Fall kein Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wurde.
4. Jedes Angebot enthält solche Angaben, dass für den Kunden klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind. Dies betrifft insbesondere:
○ der Preis ohne Steuern, sofern nichts anderes vereinbart ist;
○ die möglichen Lieferkosten;
○ die Art und Weise, wie der Vertrag geschlossen wird und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind;
○ die Art und Weise der Zahlung, Lieferung oder Ausführung des Vertrages;

3. Bestellung und Vertragsschluss
1. Wenn der Kunde eine Bestellung aufgibt, kommt der Vertrag nur zustande, weil Microlectra ihn per E-Mail annimmt.
2. Bestellungen können auf den Webseiten von microlectra, per Fax, per E-Mail oder telefonisch aufgegeben werden.
3. Microlectra behält sich das Recht vor, bei Bestellungen über einem maximal zu liefernden Gesamtgewicht einen Zuschlag zu erheben.
4. Die Annahme von Bestellungen kann an Bedingungen wie Vorauszahlung geknüpft sein, siehe Artikel 6.18.
5. Wenn die Annahme einer Bestellung für einen bestimmten Artikel aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, wird Microlectra in Absprache mit dem Kunden versuchen, einen in Preis und Qualität vergleichbaren Artikel zu liefern. Die Bestellung wird nach Absprache in angepasster Form angenommen.
6. Microlectra hat jederzeit das Recht, eine Bestellung im Voraus zu überprüfen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen, der Kunde wird von Microlectra nicht so schnell wie möglich informiert.

4. Prijzen
1. Die Preise auf den Microlectra-Websites sind in Euro angegeben und sind aktuelle Preise. Alle Microlectra-Preise unterliegen Programmier- und Tippfehlern 2. Alle Preise verstehen sich einschließlich der Kosten für Verpackung, ohne Mehrwertsteuer* und der Kosten für Transport, Versand und gesetzliche Abgaben, sofern nicht anders angegeben. Pro Bestellung wird je nach Zahlungsart ein einmaliger Beitrag zu den auf den Webseiten angegebenen Versandkosten erhoben.
3. Microlectra kann nicht an die von ihr angegebenen Preise zu dem Zeitpunkt gebunden werden, zu dem Microlectra darauf hinweist, dass das Angebot oder ein Teil des Angebots einen offensichtlichen Fehler, einen Druck- oder Satzfehler, eine Fehlkalkulation oder einen Fehler enthält, es sei denn, der Kunde beweist, dass es im Hinblick auf Angemessenheit und Fairness und gesellschaftlich unangemessen ist, Microlectra nicht an das Angebot zu halten.
4. Microlectra ist berechtigt, die Preise oder Teile davon für noch nicht gelieferte und/oder bezahlte Waren oder Dienstleistungen an Änderungen preisbestimmender Faktoren wie Rohstoffpreise, Löhne, Steuern, Produktionskosten, Wechselkurse usw. anzupassen.
5. Microlectra ist jederzeit berechtigt, die Preise unverzüglich anzupassen, wenn ein gesetzlicher preisbestimmender Faktor dazu Anlass gibt.
6. Preisänderungen, wie in diesem Artikel beschrieben, zu denen Microlectra jederzeit berechtigt ist, werden dem Kunden so schnell wie möglich auf die übliche Weise mitgeteilt. Das Recht, zu den zuvor von Microlectra angegebenen Preisen zu liefern, kann nicht aus dem Nichterhalt einer Mitteilung über eine Preisänderung abgeleitet werden.

5. Lieferung, Transport und Gefahr
(1) Microlectra bestimmt die Beförderungsart und den Beförderer. Hat der Kunde besondere Transportwünsche, gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Alle Bestellungen werden an die vom Kunden angegebene Abholstelle oder Adresse geliefert.
2. Die bestellte Sache geht auf Gefahr des Bestellers der Lieferung über, auch wenn das Eigentum noch nicht auf den Besteller übergegangen ist.
3. Microlectra bemüht sich, die Bestellung zügig, spätestens jedoch am dritten Werktag nach dem Bestelldatum zu liefern. Im Falle einer Verzögerung der Lieferung der gesamten oder eines Teils der Bestellung wird Microlectra den Kunden rechtzeitig informieren.
4. Alle von Microlectra genannten (Liefer-)Fristen sind ungefähre Angaben und wurden auf der Grundlage der Daten und Umstände bestimmt, die Microlectra bei Vertragsabschluss bekannt waren. Die vereinbarte Lieferzeit gilt niemals als Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5. Microlectra behält sich das Recht vor, die Bestellung in Teilen zu liefern. Bei Teillieferungen oder Nachlieferungen fallen keine zusätzlichen Kosten an.
6. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass eine Bestellung bei der Lieferung unvollständig ist, muss der Kunde dies Microlectra unverzüglich nach Erhalt mitteilen. Microlectra wird dann den fehlenden Teil der Bestellung mit großer Dringlichkeit liefern.
7. Enthält eine von Microlectra gelieferte Bestellung Artikel, die nicht vom Kunden bestellt wurden, so hat der Kunde dies Microlectra unverzüglich nach Erhalt zu melden. Der Kunde kann dann die falsch gelieferten Artikel gemäß dem von Microlectra dem Kunden mitzuteilenden Verfahren zurücksenden, woraufhin Microlectra alle fehlenden Artikel versendet.
8. Sobald der Kunde mit der Nutzung oder dem Weiterverkauf der falsch gelieferten Artikel beginnt, erlischt das Rückgaberecht und Microlectra wird diese Artikel dem Kunden in Rechnung stellen.
9. Der Kunde ist verpflichtet, die gekaufte Ware zu dem Zeitpunkt zu erwerben, zu dem sie ihm zur Verfügung gestellt oder an ihn geliefert wird. Wenn der Kunde den Kauf ablehnt oder nachlässig ist, Informationen oder Anweisungen zur Verfügung zu stellen, die für die Lieferung erforderlich sind, wird die Ware maximal 4 Wochen haltbar sein
auf Kosten und Gefahr des Kunden aufbewahrt werden. In diesem Fall schuldet der Kunde alle zusätzlichen Kosten, in jedem Fall auch Lagerkosten.

6. Zahlung und Bankverbindung
1. Die Zahlung erfolgt per Bank- oder Girolastschrift, Kreditkarte, Online-Banking oder auf Rechnung zu den auf den Websites und in Mailings näher genannten Bedingungen.
2. Microlectra hat jederzeit das Recht, vom Kunden eine (teilweise) Vorauszahlung oder eine andere Zahlungssicherheit zu verlangen.
3. Ist vereinbart, dass der Kunde per Bank, Giroeinzug oder Rechnung zahlt, gilt eine (fatale) Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen eines von ihm geltend gemachten Gegenanspruchs einen Betrag von diesem Kaufpreis abzuziehen. Die Zahlung muss auf das Bankkonto IBAN: NL24RABO
035.11.65.134 Erfolgen. BIC: RABONL2U der Rabobank Nederland unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer.
4. Wenn eine Rechnung nach Ablauf der im vorstehenden Absatz genannten Frist nicht vollständig bezahlt wurde oder nicht per Lastschrift erfolgen konnte, schuldet der Kunde Microlectra ab Ablauf dieser Frist Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat, wobei ein Teil eines Monats für einen ganzen Monat berechnet wird.
5. Die Zahlung hat in der vereinbarten Währung ohne Aufrechnung, Skonto oder Aussetzung aus irgendeinem Grund zu erfolgen.
6. In geeigneten Fällen behält sich Microlectra das Recht vor, eine vorgeschlagene Zahlungsmethode nicht zu akzeptieren. In diesem Fall wird dies mitgeteilt und die Bestellung wird nach Vorauszahlung versandt.
7. Wenn nach einer Mahnung durch Microlectra die Zahlung immer noch nicht erfolgt ist, hat Microlectra auch das Recht, dem Kunden außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
(8) Die im vorstehenden Absatz genannten außergerichtlichen Inkassokosten betragen: (1) a) 15 % des Hauptbetrags auf die ersten € 2.500,00 der Forderung (mit einem Mindestbetrag von € 40,00);
2. a) 10 % des Betrages der Hauptforderung auf die nächsten € 2.500,00 der Forderung;
3. a) 5 % des Hauptbetrages auf die nächsten € 5.000,00 der Forderung;
4. a) 1 % des Betrages der Hauptforderung auf die nächsten € 1900.000,00 der Forderung;
5. a) 0,5 % auf die Überschreitung des Hauptbetrags, höchstens jedoch € 6.775,00.
9. Bei ausbleibender vollständiger Zahlung durch den Kunden hat Microlectra das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis der Kunde noch bezahlt hat. Microlectra steht das vorgenannte Recht zur Aussetzung auch dann zu, wenn sie begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden hat, noch bevor dieser in Zahlungsverzug gerät.
10. Zahlungen des Kunden werden von Microlectra zunächst von allen fälligen Zinsen und Kosten und dann von den fälligen Rechnungen, die am längsten ausstehen, abgezogen, es sei denn, der Kunde erklärt schriftlich, dass es sich um eine spätere Rechnung handelt.
11. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Forderungen von Microlectra mit Gegenforderungen gegen den Kunden aufzurechnen.
12. Microlectra behält sich das Recht vor, eine Bestellung eines Kunden oder weitere Bestellungen zurückzuhalten oder zu stornieren, bis Microlectra die Zahlung der Rechnung durch den Kunden auf sein Konto bestätigt hat.
13. Elektronische Rechnungen werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Kunde bei der Beantragung des Geschäftskontos angegeben hat. Für Änderungen der E-Mail-Adresse und der Art und Weise des Rechnungsversands kann sich der Kunde an die Verwaltungsabteilung von Microlectra wenden. Für Rechnungen, die per Post versandt werden, behält sich Microlectra das Recht vor, einen Zuschlag für die Versandkosten zu erheben.
14. Microlectra hat das Recht, von neu gemeldeten Unternehmen eine Anzahlung von 100% zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt
1. Microlectra behält sich das Eigentum an allen an den Kunden gelieferten und zu liefernden Gegenständen bis zu dem Zeitpunkt vor, zu dem der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Microlectra erfüllt hat.
2. Die im vorstehenden Absatz genannten Zahlungsverpflichtungen bestehen aus der Zahlung des Kaufpreises der Artikel zuzüglich der Forderungen für geleistete Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Lieferung stehen, und der Ansprüche wegen der zurechenbaren Pflichtverletzung des Kunden, wie z. B. Ansprüche auf Zahlung von Schadenersatz, außergerichtlichen Inkassokosten, Zinsen und etwaigen Bußgeldern.
3. Der Kunde hat die Gegenstände sorgfältig und als erkennbares Eigentum von Microlectra zu verwahren, solange der Eigentumsvorbehalt auf ihnen ruht.
4. Solange die gelieferten Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt stehen, darf der Kunde die Gegenstände in keiner Weise verpfänden oder einem Dritten ein sonstiges Recht daran einräumen.
5. Der Kunde hat Microlectra unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte vorgeben, Eigentum oder sonstige Rechte an den Gegenständen zu haben, an denen ein
Der Eigentumsvorbehalt ruht.
6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände jederzeit mitversichert sind und Microlectra auf erstes Anfordern Einsicht in die Versicherungspolice und die dazugehörigen Prämienzahlungsbescheinigungen zu gewähren.
7. Wenn der Kunde gegen die vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels verstößt oder Microlectra sich auf den Eigentumsvorbehalt beruft, haben Microlectra und seine Mitarbeiter das unwiderrufliche Recht, die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zurückzunehmen. Dies gilt unbeschadet des Rechts von Microlectra auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen sowie das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch schriftliche Mitteilung aufzulösen.
8. Der Kunde kann Forderungen gegen Microlectra, aus welchem Grund auch immer, nicht an Dritte abtreten oder verpfänden. Diese Klausel hat sachenrechtliche Wirkung im Sinne von Artikel 83 Absatz 2 (Artikel 98) des Buches 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

8. Mängel, Rügefristen und Gewährleistung
1. Microlectra garantiert, dass die gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen, mit der Maßgabe, dass geringfügige Abweichungen, die in der Branche in Bezug auf bestimmte Größen, Gewichte, Stückzahlen, Verfärbungen und geringfügige gegenseitige Farbabweichungen usw. akzeptiert werden, nicht als Mangel von Microlectra gelten.
2. Auf alle technischen Geräte – unabhängig von Marke oder Typ – gewährt Microlectra eine einjährige Garantie.
3. Der Kunde hat die gelieferten Gegenstände bei der Lieferung zu untersuchen, der Kunde muss prüfen, ob die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht; 1. a) ob die richtigen Artikel geliefert wurden;
2. b) ob die gelieferten Waren in Menge und Anzahl dem Vereinbarten entsprechen;
3. c) ob die gelieferte Ware den Anforderungen entspricht, die für den normalen Gebrauch und/oder gewerbliche Zwecke gestellt werden können.
4. Der Kunde muss Beanstandungen innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich an Microlectra melden.
5. Meldet der Kunde Mängel oder Beanstandungen nicht innerhalb der vorgenannten Fristen, wird seine Reklamation nicht bearbeitet und seine Rechte erlöschen.
6. Rechtsansprüche und Einreden gegen Microlectra, die auf Tatsachen beruhen, die die Behauptung rechtfertigen würden, dass die gelieferten Artikel nicht dem Vertrag entsprechen, aufgrund des Ablaufs eines Jahres nach Lieferung.
7. Ein etwaiger Anspruch des Kunden hinsichtlich der gelieferten Gegenstände erlischt auch, wenn:
1. a) Artikel können nicht (mehr) als von Microlectra stammend identifiziert werden; 2. b) die Mängel auf normale Abnutzung, unsachgemäße und/oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung und/oder Lagerung oder Wartung der Artikel zurückzuführen sind; 3. c) Microlectra niet terstond door de Afnemer in de gelegenheid is gesteld de c) Microlectra vom Kunden nicht unverzüglich Gelegenheit gegeben wurde, die Beanstandungen zu untersuchen und seinen Verpflichtungen nachzukommen;
4. d) Der Kunde ist seiner Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachgekommen.
8. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von fünf Werktagen nach Versand der Rechnungen schriftlich eingereicht werden.
9. Wenn sich herausstellt, dass die Artikel nicht dem Vertrag entsprechen, hat Microlectra die Wahl, die betreffenden Artikel entweder gegen Rücksendung zu reparieren oder sie durch neue Artikel zu ersetzen oder den Rechnungswert zu erstatten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in vollem Umfang für diese neue Lieferung.

9. Auflösung
1. Microlectra hat jederzeit das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung durch eine schriftliche Mitteilung an den Kunden aufzulösen, wenn der Kunde:
1. a) für insolvent erklärt oder Konkurs angemeldet wurde;
2. b) eine (vorläufige) Aussetzung der Zahlungen beantragt;
3. c) gegen die ein Vollstreckungstitel ergangen ist;
4. d) unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt werden;
4. (d) unter Zwangsverwaltung oder unter 5. e) anderweitig die Verfügungsbefugnis oder Rechts- und Handlungsfähigkeit in Bezug auf sein Vermögen oder Teile davon verliert, einschließlich des Falles, in dem der Umschuldungsplan für anwendbar erklärt wurde.
2. Der Kunde muss den Insolvenzverwalter oder Verwalter stets über den (Inhalt des) Vertrags und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren.

10. Datenschutz
(1) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, alle von der anderen Vertragspartei erhaltenen vertraulichen Informationen in welcher Form auch immer Dritten gegenüber geheim zu halten. Die Parteien werden Informationen wesentlicher Art nicht zu ihrem eigenen Vorteil verwenden.
2. Microlectra nimmt die Daten des Kunden und die von ihm zur Verfügung gestellten Daten in eine Datenbank auf. Microlectra wird die Daten aus dieser Datei in Übereinstimmung mit der niederländischen Datenschutzgesetzgebung verwenden. Microlectra hat das Recht, die Namens- und Adressdaten aus seinen Dateien unter Beachtung der Bestimmungen des ersten Absatzes dieses Artikels für kommerzielle Zwecke zu verwenden, es sei denn, der Kunde hat Microlectra schriftlich mitgeteilt, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten nicht für diesen Zweck verwendet werden dürfen.

11. Höhere Gewalt
1. Die in Artikel 5.3 genannte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem Microlectra aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist.
2. Höhere Gewalt auf Seiten von Microlectra liegt vor, wenn Microlectra nach Abschluss des Vertrages infolge von Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Terrorismus, Aufruhr, Belästigung, Feuer, Wasserschäden, Überschwemmung, Streik, Besetzung, Aussperrung, Ein- und Ausfuhrschranken an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder an deren Vorbereitung gehindert wird, behördliche Maßnahmen, Defekte an Maschinen, Störungen in der Energieversorgung, alles sowohl im Geschäft von Microlectra als auch bei Dritten, von denen Microlectra alle oder einen Teil der erforderlichen Materialien sowie bei der Lagerung oder während des Transports beziehen muss, unabhängig davon, ob sie unter eigener Leitung stehen oder nicht, und darüber hinaus aufgrund aller anderen Ursachen, die ohne Verschulden oder Risiko von Microlectra entstanden sind.
3. Tritt höhere Gewalt ein, während der Vertrag bereits teilweise erfüllt ist, ist der Kunde berechtigt, entweder den bereits gelieferten Teil der Ware zurückzubehalten und den dafür fälligen Kaufpreis zu zahlen. oder den Vertrag auch für den Teil als beendet zu betrachten, der bereits ausgeführt wurde, mit der Verpflichtung, das bereits gelieferte Gelieferte auf Kosten und Gefahr des Kunden an Microlectra zurückzusenden, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der bereits gelieferte Teil der Artikel vom Kunden infolge der Nichtlieferung der übrigen Artikel nicht mehr effektiv verwendet werden kann.

12. Haftung
1. Microlectra haftet nicht für direkte Schäden bei der Ausführung eines Vertrages, außer im Falle von Vorsatz. Microlectra haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Sachschäden, Geschäftsverluste, Nutzungsausfall und andere Folgeschäden, die der Kunde aufgrund von (möglichen) Mängeln erleidet oder
Vertragsverletzung durch Microlectra bei der Erfüllung des Vertrages. Die Haftung von Microlectra ist in jedem Fall auf die Höhe des Rechnungsbetrages der Artikel beschränkt
2. Microlectra kann nicht für die Nichterreichung von Leistungen, Toleranzen oder Eigenschaften der Artikel haftbar gemacht werden, es sei denn, diese werden von Microlectra ausdrücklich und ausdrücklich schriftlich garantiert. Verantwortung oder die Satzung
für den beabsichtigten Verwendungszweck des Kunden ausreichend geeignet sind, liegt in der Verantwortung des Kunden, auch wenn Microlectra den Kunden über die Anwendung beraten hat.
3. Schäden, die in diesem Artikel erwähnt werden, müssen Microlectra so schnell wie möglich, spätestens jedoch 2 (zwei) Wochen nach ihrem Auftreten, schriftlich gemeldet werden. Schäden, die Microlectra nicht innerhalb dieser Frist zur Kenntnis gebracht wurden, sind nicht entschädigungsfähig, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er den Schaden nicht früher melden konnte.
4. Microlectra haftet nicht für schriftliche oder mündliche Ratschläge oder Empfehlungen von Microlectra auf Microlectra.nl oder von seinen Mitarbeitern oder Lieferanten.

13. Rechte an geistigem Eigentum
1. Microlectra garantiert, dass die von ihr gelieferten Waren als solche keine niederländischen Patentrechte, Designrechte oder andere gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen.
2. Wenn Microlectra anerkennen muss oder wenn ein niederländisches Gericht in einem Rechtsstreit in einer nicht mehr anfechtbaren Entscheidung feststellt, dass ein von Microlectra gelieferter Artikel die Rechte Dritter im Sinne dieser Vereinbarung verletzt, wird Microlectra den betreffenden Fall zurücknehmen. Der Kunde ist verpflichtet, an der Rücksendung des betreffenden Artikels mitzuwirken.

14. Streitigkeiten und anwendbares Recht
1. Der zwischen Microlectra und dem Kunden geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich niederländischem Recht.
2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Alle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht des Ortes vorgelegt, an dem Microlectra seinen Sitz hat, wobei sich Microlectra immer das Recht vorbehält, eine Streitigkeit dem zuständigen Gericht des Ortes vorzulegen, an dem der Kunde ansässig ist. 4. Wenn der Kunde außerhalb der Niederlande ansässig ist, hat Microlectra das Recht, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht in dem Land oder Staat vorzulegen, in dem der Kunde ansässig ist.

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